Daniel Marquard ▪ ▪                                                 Fachanwalt für Arbeitsrecht & Mediator Hamburg

arbeit & recht 
Der online-Ratgeber

ARBEIT & RECHT
ARBEITSRECHT - Definition
EINSTELLUNGSGESPRÄCH
VERGÜTUNG
URLAUB
KÜNDIGUNG
AUFHEBUNGSVERTRAG
ARBEITSZEUGNIS
ARBEITSPAPIERE
ARBEITSLOSENGELD
RECHTSSTREIT
KOSTEN
TIPPS & LINKS
   
▪▪▪▪
  

Impressum

Arbeitslosengeld
Antrag und Meldepflichten

Die wichtigste Entgeltersatzleistung nach einer Kündigung ist das Arbeitslosengeld. Anspruch hierauf hat nur, wer  

arbeitslos ist

sich arbeitslos meldet

eine Anwartschaft besitzt.

Arbeitslos zu sein bedeutet, ohne Beschäftigung zu sein und eine Beschäftigung zu suchen. Dies beinhaltet, für das Arbeitsamt erreichbar zu sein, Aufforderungen – auch zu Schulungen – Folge zu leisten und auch eine geringerwertige, zumutbare Tätigkeit aufzunehmen.

Die Arbeitslosmeldung muss immer persönlich erfolgen und hat unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes der Tätigkeit zu erfolgen. Hiernach haben Sie sich innerhalb von 3 Kalendertagen bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Bei Verletzung dieser Meldepflicht ohne rechtfertigenden Grund wird es zu Kürzungen bei dem Arbeitslosengeld (längstens für 30 Tage) kommen. Klärt der Arbeitgeber z.B. bei einer Kündigung über diese Meldepflicht nicht auf, so können sich keine Schadensersatzansprüche ergeben, wenn es zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes kommt.  

Mehr Online-Infos
der Kanzlei:

>      Kanzlei - Homepage     <
>     Mediation mit Recht     <
>   Trennung & Scheidung   <
>   Neues Unterhaltsrecht  <

▪▪▪▪

Zum Download :
 

Arbeit & Recht
Ratgeber  (28 Seiten)

 

▪▪▪▪

Einzelberatung:
 

ab  € 23,80  (10 Min)
 bundesweit/telefonisch
 

 

▪▪▪▪


© Daniel Marquard - Fachanwalt f. Arbeitsrecht in Hamburg - Stand: 02. Dezember 2009 -