Seine Zusatzqualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht macht bereits
deutlich, dass der Schwerpunkt seiner Arbeit im
Arbeitsrecht liegt. Dort vertritt er
sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Seine Ausbildung zum
Mediator befähigt ihn dazu, die
Interessenlage beider Seiten zu sehen und die außerhalb der objektiven
rechtlichen Situation liegenden Aspekte zu beachten. Oft gelingt so eine
einvernehmliche Lösung, ohne dass eine der Parteien "das Gesicht
verlieren" muss.
Wenn gütliche Lösungen nicht möglich sind, verhilft Rechtsanwalt
Marquard Ihnen konsequent zu Ihrem Recht. Seine 25jährige Erfahrung
ermöglicht ihm eine schnelle und zuverlässige Einschätzung Ihrer
Erfolgsaussichten und Risiken. Herr Rechtsanwalt Marquard spricht und
korrespondiete mit Ihnen "hochdeutsch". "Juristendeutsch" finden Sie
zwar manchmal in seinen Schriftsätzen gegenüber Gerichten und anderen
Anwälten. Fragen Sie ihn aber immer gern nach der "Übersetzung"