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arbeit & recht
Der online-Ratgeber |













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Impressum
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Verfahren vor dem
Arbeitsgericht
Die Kosten
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Die Kosten für anwaltliche Beratung und
Vertretung vor dem Arbeitsgericht richten sich nach den so genannten
Gegenstandswerten, bzw. Streitwerten. Nähere Informationen finden Sie in
einem Informationsflyer der Bundesrechtsanwaltskammer, den Sie hier
downloaden können, oder in unserer ausführlichen Informationsbroschüre
Arbeit & Recht.
Kosten entfallen in erster
Gerichtsinstanz häufig nur auf die Anwaltsgebühren. Gerichtskosten
fallen nur an, wenn das Arbeitsgericht durch Urteil entscheiden muss. Ansonsten
können geringe Zustellkosten entstehen.
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In erster Instanz
vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst – auch
wenn sie im Verfahren obsiegt. Es gilt also nicht das sonst
herrschende Prinzip, nach dem der Verlierer eines Rechtsstreits die
Kosten tragen muss! |
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Notwendige Kosten können
bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen von der Staatskasse getragen werden. Hierfür wäre ein Antrag auf
Prozesskostenhilfe nötig. In Abhängigkeit
vom Einkommen kann Prozesskostenhilfe mit oder ohne Rückzahlungsverpflichtung
bewilligt werden.
Für die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen treten in aller
Regel Rechtsschutzversicherungen ein, sofern der Vertrag
Arbeitsrecht
absichert.
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Mehr Online-Infos
der Kanzlei: |




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