Daniel Marquard ▪ ▪                                                 Fachanwalt für Arbeitsrecht & Mediator Hamburg

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Impressum

Einstellungsgespräch - Wie verfährt man mit dem Personalfragebogen?
Offenbarungspflichten vor Vertragsabschluss  

Frage nach ...

Nichts als die Wahrheit?

Konsequenz bei Unwahrheit:

Schwangerschaft

Frage unzulässig bei unbefristeten Verträgen.

Keine Konsequenz bei unbefristeten Verträgen

Gesundheitszustand

Ja, wenn die Krankheit die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit einschränkt und wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit absehbar ist.

Vertragsanfechtung, wenn durch die Krankheit die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt wird und längere Arbeitsunfähigkeit absehbar ist.

Schwerbehinder-
teneigenschaft

Ja, in jedem Fall. Es gelten bei Schwerbehinderung Sonderrechte bei Kündigung und den Arbeitszeiten, so dass der ArbG unbedingt informiert sein muss.

Anfechtung des Vertrages, wenn durch die Schwerbehinderung die Eignung für die Tätigkeit eingeschränkt ist.

Vorstrafen

Nur für Vorstrafen, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Als unbestraft kann sich bezeichnen, wer keine Eintragung im Führungszeugnis hat.

Anfechtung des Vertrages bei Vorstrafen, die Bedeutung für die zu besetzende Stelle haben.

Höhe der bisherigen Vergütungen

Nur wenn dies ersichtlich Bedeutung für die künftige Vergütung hat und als Mindestvergütung gefordert wurde.

Anfechtung des Vertrages, falls Falschangabe zu einer überhöhten Vergütung führte. Sonst keine Konsequenz

Pfändungen

Die Frage wird für unzulässig gehalten.

Bei aktuellen Pfändungen evtl. Verpflichtung, entstehende Kosten zu tragen. Sonst keine Konsequenz

Religions-/
Parteizugehörigkeit

Nur bei so genannten Tendenzbetrieben, wie kirchlichen Einrichtungen, Parteien, Gewerkschaften.

Anfechtung des Vertrages bei Tendenzbetrieben.
Sonst keine Konsequenz.

Vermögens-
verhältnissen

Nur wenn Gefahr der Bestechung besteht oder Geldvollmachten für den Betrieb erteilt werden sollen.
Nein für alle anderen Tätigkeiten.

Anfechtung des Vertrages bei besonderen Vertrauensverhältnissen (siehe links).
Sonst keine Konsequenzen.

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>     Mediation mit Recht     <
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© Daniel Marquard - Fachanwalt f. Arbeitsrecht in Hamburg - Stand: 02. Dezember 2009 -