Fast alle juristischen
Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Wie bei
anderen Streitigkeiten auch, sollte jeder zunächst versuchen, eine
außergerichtliche Lösung zu finden. Weil dabei aber wegen kurzer
Ausschlussfristen meist die Zeit drängt
(Kündigungsschutzklage=3 Wochen), ist die Klagerhebung vor dem
Arbeitsgericht oft unabdingbar.
Rechtsanwälte und andere
Rechtsvertreter reichen eine Klage schriftlich beim Arbeitsgericht ein.
Weil es für die Anfertigung einer solchen Klagschrift aber einige
komplizierte Formvorschriften gibt, sollte ein juristischer Laie sich
besser nicht daran wagen. Insbesondere wenn Sie rechtsschutzversichert
sind, ziehen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu!
|
Eine Klage kann jedoch
vom Kläger auch mündlich zu Protokoll des Arbeitsgerichts erklärt
werden. |
Zuständig dafür ist die
so genannte Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht. Dort kann man seine Anliegen
vortragen und die Klage wird vom Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle
aufgenommen und in die richtige und zulässige schriftliche Form gebracht.
Wer diesen Weg gehen möchte, sollte daran denken, alle notwendigen
Papiere – wie Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, etc. – dabei zu haben.
Nach Klagerhebung stellt das Arbeitsgericht zunächst die Klage der Gegenseite
zur Stellungnahme zu und setzt dann recht kurzfristig einen so genannten
Gütetermin
fest. In diesem Termin wird versucht, eine einvernehmliche Lösung über
den Klagegegenstand der Parteien zu finden. Gelingt dies nicht, geht es
mit einem nächsten Verhandlungstermin weiter.